AGB - RÜGENPLUS - Urlaub am Meer

AGB

AGENTUR Rügenplus.de | AGENTUR Binz Exquisit
AGB - Stand 01.01.2024

1.) Die Agenturen Rügenplus - Binz Exquisit sind für den Kunden (Gast) auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages als Vermittler tätig und vermittelt Ferienunterkünfte in Sassnitz, Breege, Lohme und dem Ostseebad Binz verschiedener Eigentümer. 

Die Agenturen Rügenplus - Binz Exquisit vermittelt lediglich den Vertrag zwischen dem Eigentümer (Vermieter) und dem Kunden (Gast)  im Namen und auf Rechnung des Eigentümers (Vermieter). Vertragspartner sind demnach Gast und Vermieter (Eigentümer). Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Alle Geschäftsbedingungen älterer Herkunft und Datums verlieren mit erscheinen der neuen Geschäftsbedingungen Ihre Gültigkeit. Ansprüche (Schadensregulierungen) jeglicher Art auf Erfüllung des Vertrages richten sich daher ausschließlich und direkt an den Vermieter (Eigentümer).

2.) Die vertragliche Leistungspflicht von Rügenplus - Binz Exquisit besteht auf Grundlage dieser Vermittlungsbedingungen:

- der Vermittlung von Verträgen, im Rahmen der Verfügbarkeit, mit dem jeweiligen Eigentümer des Ferienobjektes laut entsprechender Buchungsanfrage, - Abwicklung der Buchung inklusive Übergabe der notwendigen Reiseunterlagen - Auswahlberatung und Angebotserstellung durch die Agenturen Rügenplus - Binz Exquisit 

3.)Vertragsabschluss und Anmeldung

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Beherbergungsvertrages verbindlich an. Für den Vermittler gilt der Mietvertrag verbindlich, sobald das Appartement, die Ferienwohnung oder Ferienhaus mittels einer Reservierungs-/Buchungsbestätigung schriftlich, per Internet Buchungsvorlage, mündlich oder telefonisch zugesagt wird. Die Korrektur von Irrtümern aufgrund Rechen- oder Druckfehlern bleiben vorbehalten. Sonderwünsche und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermittler. Die Appartements, Ferienwohnungen und Ferienhäuser dürfen nur von den in der Anmeldung aufgeführten Personen und nur bis zur Maximalzahl an Personen belegt werden. Andere oder mehr Personen können ausgeschlossen oder mit einer Nachgebühr belastet werden. Unterzeichnete als auch bestätigte Buchungsbestätigungen per email oder per Fax sind verbindlich. Dies gilt auch für direkt vorgenommene Buchungen über das Onlinebuchungssystem sowie kurzfristige Buchungen.

Die Mitnahme von Hunden ist dem Vermittler anzuzeigen und wird ebenfalls vertraglich mit einem Tagessatz pro Hund sowie einer zusätzlichen einmaligen Gebühr für eine Haustierreinigung. Diese können seitens der Vermieter unterschiedlich ausfallen.

Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Nehmen Sie mehr als vertragliche Leistungen in Anspruch, sind diese nachträglich zu zahlen und werden in Rechnung gestellt (Bsp. Statt 2 gebuchter Wäschepakete werden mehr als 2 in Anspruch genommen).

4. An- und Abreise

Um eine reibungslose Schlüsselübergabe gewährleisten zu können weisen wir darauf hin, sofern Sie nicht bereits vorher schriftlich informiert wurden, sich rechtzeitig, aber spätestens 2-3 Tage vor Anreise innerhalb unserer Bürozeiten telefonisch bei dem Vermittler zu melden. Sollten Verspätungen auftreten melden Sie sich bitte ebenfalls bei den hinterlegten Handynummern in Ihrer Buchungsbestätigung innerhalb der Bürozeiten von unterwegs.

Reservierte Appartements, Ferienwohnungen oder Häuser stehen Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag werden Sie gebeten, Ihre Ferienunterkunft bis 10.00 Uhr besenrein wieder zur Verfügung zu stellen und den Schlüssel wieder abzugeben.  Andere Zeitabsprachen sind nach vorheriger Rücksprache möglich.

BÜROZEITEN: Montag bis Freitag  10.00 Uhr – 16.00  Uhr für Sie geöffnet
(November bis März eingeschränkt)

Sie erreichen uns wie folgt:
Tel. +49 (0) 38 3 93  - 123 026 oder +49 (0) 38 3 93 - 123 025 oder per mail
info@ruegenplus.de | mail@binz-exquisit.de.

Außerhalb unserer Bürozeiten können Sie uns jederzeit Ihre Anfragen oder Rückfragen per Email senden - wir rufen diese regelmäßig ab:  mail@binz-exquisit.de oder alternativ gerne auch an info@ruegenplus.de

IN WIRKLICH DRINGENDEN FÄLLEN während Ihres Aufenthaltes kontaktieren Sie bitte einer der individuell hinterlegten Mobilnummern (Ansprechpartner) bis spätestens 18.00 Uhr.  - Sie finden diese in Ihren Reiseunterlagen/Buchungsbestätigung!

5. Anzahlung/Bezahlung

Mit Vertragsabschluss (Zugang der Buchungs-/Reservierungsbestätigung) ist eine Anzahlung des Reisepreises in Höhe von 30% (Objektabhängig) fällig und innerhalb 7 Tage auf das angegebene Konto der Agenturen Rügenplus und Binz Exquisit zu leisten. Die Restzahlung des Rechnungsbetrages muss bis spätestens 2 Wochen vor Anreise auf dem angegebenen Geschäftskonto gutgeschrieben sein.Bei kurzfristigen Reservierungen (weniger als 14 Tage vor Anreise) ist ohne vorherige Anzahlung der Gesamtreisepreis sofort fällig und zu zahlen. Für jede getätigte Buchung wird eine Bearbeitungsgebühr berechnet.

Die Agenturen Rügenplus - Binz Exquisit sind nur dann an die Reservierungs-/Buchungsbestätigung gebunden, wenn  Zahlungen vollständig und in korrekter Höhe auf dem Geschäftskonto vor Anreise eingegangen sind. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Übergabe, geschweige Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.

Bitte bringen Sie gegebenenfalls bei Anreise Ihre Überweisungsbelege mit.

6. Schadensfall

Im Schadensfall wird der jeweilige Mieter, soweit er den Schaden verursacht hat, haftbar gemacht. Er ist für die Mietdauer verantwortlich und verpflichtet sich, das angemietete Appartement/Haus in einem ordentlichen und sauberen Zustand zu halten und am Ende der Mietzeit entsprechend zu übergeben. Eine Haftung für Schäden am Eigentum, am Reisegepäck, am PKW, Haustieren oder Personenschäden übernehmen weder die Agentur Rügenplus noch die Agentur Binz Exquisit.

Vorschäden sind unmittelbar bei Einzug zu melden. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Verlust des Haus-/Wohnungsschlüssels hat der Mieter Ersatz zu leisten. Er hat die Kosten für die Neubeschaffung des Schlüssels bzw. falls notwendig, für die Schlossauswechslung zu tragen.

Jegliche Schadensregulierungen, ob durch MIeter oder Vermieter (Eiegentümer) erfolgen ausschließlich zwischen Mieter und Eigentümer (Vermieter). Siehe 

7. Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Ferienobjekt bestellt und zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vermieter (Eigentümer) ist verpflichtet, bei der Nichtbereitstellung des Ferienobjektes dem Gast Schadenersatz zu leisten. Der Ersatz darf den vertraglich vereinbarten Mietsatz und deren Leistungen nicht überschreiten. In diesem Fall hat der Kunde (Gast) die höheren Kosten zu tragen.

8. Rücktritt vom Vertrag – Stornierungsgebühren

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
Im Falle des Rücktrittes kann die Agenturen Rügenplus oder Binz Exquisit Sylke Zeibig eine pauschalierte Rücktrittsgebühr verlangen. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienobjekte nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Die Höhe der anfallenden Kosten ergibt sich aus dem Rücktrittszeitpunkt zum vereinbarten Reisebeginn. Bei Ferienhaus-, Ferienwohnung- oder Apartmentbuchungen in Deutschland hält die Rechtsprechung maximal folgende Pauschalsätze für erlaubt:

Bei Rücktritt oder Umbuchung fällt immer eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 70,00 an sowie
50% des Übernachtungseises bei Rücktritt fallen an ab dem 42. bis zum 36. Tag vor Reisebeginn. 
80% des Übernachtungspreises fallen an ab dem 35. Tag vor Reisebeginn bis 1 Tag vor der Anreise/Belegung.
100% des Übernachtungspreises fallen an bei Nichtantritt oder Stornierung ab 1 Tag vor Anreise bzw. nach Reisebeginn an - nicht erstattbar.

Sofern uns eine vollständige Neuvermietung bei Rücktritt ab dem 42. Tag vor Beginn der Belegung gelingen sollte, fällt lediglich die Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 70,00 an. Sie haben die Möglichkeit uns einen Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 70,00 fällt grundsätzlich bei Rücktritt oder Umbuchung an.

Bei Booking.com Buchungen können andere Stornobedingungen gelten.


Wir empfehlen stets den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

 

Gerichtsstand ist Bergen auf Rügen

Änderungen vorbehalten!

 

Agentur Rügenplus - Binz Exquisit -  Büroanschrift: Villa Vogue -  Strandpromenade 60 - 18609 Ostseebad Binz